AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen allerhand.design und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 allerhand.design bietet dem Kunden folgende Dienstlesitungen an:

  1. Vordefinierte Webdesignpakete zur Miete für individuell gestaltete Websites
  2. Individuelle Web-Entwicklung bzw. Webdesign (Projektbasis)
  3. Wartungs- und Pflegedienstleistungen von Websites
  4. Hosting-Services
  5. Logo-Design

Der spezifische Leistungsumfang ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen festgelegt. Es können Individualvereinbarungen zwischen allerhand.design und dem Kunden getroffen werden.

1.3 allerhand.design ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. allerhand.design bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für allerhand.design ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt allerhand.design – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde stellt allerhand.design Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung und hat dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen.

2.2 allerhand.design ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Aus diesem Grunde wird allerhand.design den Kundenauftrag erst ausführen, nachdem der Kunde eine Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten unterzeichnet hat.

2.3 allerhand.design kann und wird keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke – inkl. eines allfällig zu registrierenden Domainnamens – vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.5 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten (z.B. Bilder, Icons, Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese allerhand.design rechtzeitig zur Verfügung.

2.6 Der Kunde kann allerhand.design beauftragen, sich um die Suche des Materials zu kümmern (z.B. Bilder, Icons, Grafiken, Videos). Dieser Zusatzaufwand wird von allerhand.design dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

In diesem Fall stellt allerhand.design sicher, dass das Material nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstösst. Sind Teile des Materials kostenpflichtig und ist der Kunde mit deren käuflichen Erwerbung einverstanden, wird sich der Kunde auf eigenen Namen und eigene Rechnung um die Beschaffung kümmern und das Material allerhand.design zur Verfügung stellen.

Stellt der Kunde kein Material zur Verfügung, beauftragt allerhand.design nicht mit der Suche und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann allerhand.design nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.7 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist allerhand.design gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. In diesem Fall beginnt das kostenpflichtige Mietverhältnis ab Bestelldatum + 1 Kalendermonat (vgl. Pt. 7).

3. Webseitenerstellung

3.1 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen allerhand.design und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser gem. Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert. Ausserdem ist das abzuliefernde Resultat (die Website) für die gängigen Mobilgeräte optimiert (responsive), gem. Leistungsbeschreibung.

3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus

dem zwischen allerhand.design und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei allerhand.design zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten- Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen).

Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch allerhand.design dar. Die Anfrage kann auch mündlich erfolgen. allerhand.design wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen allerhand.design und dem Kunden zustande.

3.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von allerhand.design nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.5 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Schriftform zustimmen; dies wird i.d.R. durch das Kundenportal von allerhand.design erreicht. Im Übrigen ist allerhand.design nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.6 Während der Entwicklungsphase erhält der Kunde auf Anfrage die Zugangsdaten zur Website in Entwicklung und kann auf deren Basis Änderungswünsche via Ticket-System im Kundenportal eingeben. So ist sichergestellt, dass über den ganzen

Entwicklungsprozess Änderungswünsche schriftlich festgehalten werden.

3.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird allerhand.design den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von allerhand.design ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) allerhand.design vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann allerhand.design dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.9 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.11 Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting- Dienstleistungen von allerhand.design, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt allerhand.design keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon auf Projektbasis kann allerhand.design dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Diese Wartungs- und Pflegeleistungen werden nicht für

Drittseiten erbracht. Ist die Website nicht von allerhand.design gehostet, beschränken sich die Wartungs- und Pflegedienstleistungen ausschliesslich auf die technischen Aspekte der entwickelten Website (Wordpress, Divi, Plugins); serverseitige Wartungs- und Pflegeleistungen sind ausgeschlossen.

Wartungs- und Pflegeleistungen sind in den vordefinierten Webdesign-Paketen enthalten und im Preis inbegriffen.

4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen, Aktualisierung von Komponenten, Sicherheits- Updates, sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version.

Nur für die vordefinierten Webdesign-Pakete werden ausserdem Impressum und Datenschutzerklärung anlassbezogen aktualisiert.

Diese Aufzählung ist abschliessend.

4.3 allerhand.design haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von allerhand.design liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1 allerhand.design bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Der Leistungsumfang der vordefinierten Webdesignpakete ist in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen enthalten.

allerhand.design ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt allerhand.design im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

5.3 Die Verfügbarkeit der von allerhand.design zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von allerhand.design nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).

5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von allerhand.design zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er allerhand.design oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Für die vordefinierten Webdesignpakete kümmert sich allerhand.design um die Datensicherung.

5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von allerhand.design in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. allerhand.design wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

Für die vordefinierten Webdesignpakete zur Miete kommt das erforderliche Vertragsverhältnis zwischen allerhand.design und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. allerhand.design ist somit der Domain-Halter. Im Falle einer Kündigung kann der Kunde die Domain gegen Aufwandsentschädigung übernehmen.

5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. allerhand.design wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6. Logodesign

6.1 Gegenstand des Vertrages für das Logodesign zwischen allerhand.design und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Logo-Entwürfe gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

6.2 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht zu:

a. auf einen Entwurf mit unlimitierten Revisionen im Basic-Paket

b. auf drei Entwürfe und unlimitierte Revisionen im Standard- und Premium-Paket

Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.3 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird allerhand.design den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

6.4 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

6.5 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet allerhand.design bei der Erstellung von Logos neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

Die genauen Details für das jeweilige Paket sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definiert.

7. Preise und Vergütung

Website mieten statt kaufen: die Vergütung des ersten Monats für die vordefinierten Pakete ist fällig bei Erhalt der Rechnung nach Abnahme, danach jeweils innert 30 Tagen. Der laufende Monat ist auf jeden Fall geschuldet.

Bei Verzug des Kunden (s. Pt. 2.7) tritt das kostenpflichtige Mietverhältnis für das jeweilige Paket ab Bestelldatum + 1 Kalendermonat in Kraft. D.h., ab diesem Zeitpunkt ist die monatliche Miete geschuldet, unerheblich, ob die Website entwickelt und abgenommen ist.

Andererseits beginnt das kostenpflichtige Mietverhältnis bei Verzug von allerhand.design erst, wenn die Website fertiggestellt und abgenommen wurde.

Website-Entwicklung auf Projektbasis: bei Website-Erstellung nach Projekt ist der geschuldete Betrag wie folgt fällig:

  • ⅓ des Betrages bei Auftragserteilung
  • ⅓ des Betrages bei Fertigstellung
  • ⅓ des Betrages bei Abnahme

Logo-Design & Illustrationen: die Vergütung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages. Nach Eingang der Zahlung erhält der Kunde die entsprechenden Dateien.

8. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann allerhand.design verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn allerhand.design den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmefrist wird auf 10 Tage ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die allerhand.design dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

9. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei allerhand.design. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch allerhand.design resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

10. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die vordefinierten Webdesignpakete zur Miete haben für die Wartung eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat. Kündigungsfrist beträgt ein (1) Monat, jeweils auf das Ende des Folgemonats.

11. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

11.1 allerhand.design räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

11.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde allerhand.design ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist allerhand.design dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.3 Ferner ist allerhand.design berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von allerhand.design erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

12. Vertraulichkeit

allerhand.design wird alle allerhand.design zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD- ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. allerhand.design verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

13. Haftung / Freistellung

13.1 Die Haftung von allerhand.design für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet allerhand.design jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von allerhand.design für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13.2 Der Kunde stellt allerhand.design von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen allerhand.design aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von allerhand.design als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

14.2 allerhand.design ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist allerhand.design berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: 1. Mai 2023